Das Freizügigkeitsabkommen
Mit dem Freizügigkeitsabkommen von 1999 zwischen der Europäischen Union und der Schweiz wurden die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürger in der Schweiz erleichtert. Dieses Abkommen ermöglicht EU-Bürgern kurzfristige (bis zu einem Jahr) oder langfristige Aufenthaltsbewilligungen (fünf Jahre) und räumt ihnen unter anderem die folgenden Rechte ein:
Aufenthaltsbewilligungen für die Schweiz
Als Bürger aus dem Ausland benötigen Sie für Ihren Aufenthalt oder Ihre Niederlassung in der Schweiz eine entsprechende Bewilligung. AC Personaldienste hilft Ihnen dabei, einen passenden Job in der Schweiz zu finden und unterstützt Sie auch bei den notwendigen Formalitäten für Ihre Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Die folgenden Bewilligungen können Sie als EU-Bürger beantragen:
Hier ist Ihre Initiative gefragt
Wenn Sie in der Schweiz leben und arbeiten möchten, benötigen Sie einen entsprechenden Versicherungsschutz, der Sie für einen möglichen Schadens- oder Krankheitsfall optimal absichert. Einige Versicherungen sind obligatorisch und müssen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens abgeschlossen werden. Um die folgenden Versicherungen müssen Sie sich selbst kümmern:
Ihr Recht auf Familiennachzug
Wenn Sie als EU-Bürger über eine ordnungsgemässe Aufenthaltsbewilligung verfügen und in der Schweiz arbeiten, profitieren Sie vom Freizügigkeitsabkommen. Dieses räumt Ihnen das Recht auf Familiennachzug ein. Demnach dürfen Ihnen Ihr Ehepartner sowie Ihre Kinder unter 21 Jahren in die Schweiz folgen. Gleiches gilt für Ihre Eltern und Schwiegereltern, sofern Sie für deren Unterhalt zuständig sind.
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